Hauptuntersuchung (HU)

Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung" (AU) für Ihr Fahrzeug durch.

In der Vergangenheit hatte der Technische Überwachungsverein (TÜV) das Prüfmonopol, woraus sich der umgangssprachliche Begriff „TÜV“ für die Hauptuntersuchung (HU) entwickelte. Bereits seit 1990 führen auch die GTÜ sowie die DEKRA u.a. Untersuchungen wie die Hauptuntersuchung an Fahrzeugen durch. Sie brauchen also für Ihre HU nicht zwingend zum TÜV, sondern haben die freie Wahl zwischen allen amtlich anerkannten Prüforganisationen.

Die GTÜ als Deutschlands größte amtliche anerkannte Überwachungsorganisation hat derzeit eine gesicherte Marktposition von mehr als 16%.

Die Hauptuntersuchung

Der betraute Prüfingenieur überprüft im Rahmen einer solchen Untersuchung sicherheitsrelevante Komponenten und Systeme an Ihrem Fahrzeug. Dazu führt der Prüfingenieur eine Reihe von Tests und Sichtprüfungen durch, dazu gehört auch das prüfender korrekten Lichteinstellung, Kompatibilität verbauter Teile (z.B. Rad/Reifenkombination) und Ähnlichem. (Bremsanlage, el. Komponenten, Lenkanlage, etc.)

Weist Ihr Fahrzeug Mängel auf, so werden diese auf dem Untersuchungsbericht festgehalten. Bei vorhandenen Mängeln kann es vorkommen, dass Ihr Fahrzeug die Untersuchung nicht besteht. Sie haben dann die Möglichkeit diese Mängel beseitigen zu lassen und das Fahrzeug erneut vorzuführen. Einzelheiten dazu finden Sie auf der Rückseite Ihres HU-Berichtes.

Die HU-Plakette richtig lesen

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Das Jahr befindet sich in der Mitte, der Monat befindet sich am oberen Rand der Plakette. Neben der Plakette, befindet sich die Fälligkeit ebenfalls auf der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein).

Was passiert wenn ich die Frist zur HU überziehe?

Lassen Sie die nächste Hauptuntersuchung nicht fristgerecht durchführen, so gefährden Sie unter Umständen nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern zahlen bei der nächsten Hauptuntersuchung oder einer Polizeikontrolle gleich oben drauf.
Bei einer um mehr als 2 Monaten abgelaufenen Frist muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, welche etwa 20 % mehr kostet als eine fristgerechte Hauptuntersuchung.

Unser Rat: Lassen Sie sich von der GTÜ rechtzeitig erinnern. Hier gehts zum Formular.

Die Sicherheitsprüfung (früher BSU = Bremssonderuntersuchung) ist eine Zusatzprüfung, welche für bestimmte Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse fällig wird. Sie wird zusätzlich & zeitlich versetzt zur HU durchgeführt und deckt dabei einen geringeren Umfang der Baugruppen ab.

Sicherheitsprüfung (SP)

Wir führen die Sicherheitsprüfung (SP) gem. § 29 StVZO auch für Ihr Fahrzeug durch.

Änderungsabnahme / Anbauprüfung

Möchten Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug gem. §19 StVZO abnehmen lassen, sind Sie bei uns richtig.

Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen müssen überwiegend begutachten werden. Wir stellen die Änderungen fest und dokumentieren zulässige Änderungen gem §19 StVZO durch einen sogenannten Änderungsabnahmebericht.
Heute wird dieses Vorgehen meist „Eintragung“ genannt. Dabei führen wir lediglich die vorbereitenden Schritte zu dieser Eintragung durch, eintgetragen wird Ihre Änderung am Fahrzeug durch die Zulassungsbehörde. Nach der Anpassung Ihrer Fahrzeugpapiere müssen Sie den Untersuchungsbericht der Änderungsabnahme nicht mitführen.

Wir raten Ihnen im Zweifel immer zu einer Beratung. Wir stehen Ihnen aus diesem Grund gerne für Fragen zur Verfügung.

Was genau muss ich eigentlich "Eintragen" lassen?

Besitzt Ihr verbautes Teil ein gültiges Prüfzeugnis indem Ihr Fahrzeug aufgelistet ist, so richtet sich die Notwendigkeit einer Eintragung nach der Art des Zeugnisses. Ein Anbauteil mit ABE/ABG bzw. EG-Typengenehmigung kann in der Regel ohne anschließende Begutachtung und Abnahme durch mitführen des Dokuments genutzt werden. Möchten Sie z.B. die ABE nicht weiter mitführen müssen, so können Sie die Änderung ebenfalls in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Viele anderen Anbauteile mit anderen Prüfzeugnissen (meist „Teilegutachten“) müssen von einem amtlich annerkanten Prüfingenieur/Sachverständiger abgenommen werden. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob verschiedene Anbauteile im Konflikt zueinander stehen.

ABE, Teilegutachten & Co. - in Kürze erklärt

ABE – Allgemeine Betriebserlaubnis
Der Verwendungsbereich muss auf Ihr Fahrzeug verweisen. Damit ist Ihr Anbauteil in der Regel nicht eintragungspflichtig, Sie sind lediglich dazu verpflichtet die ABE mitzuführen. Gibt es Konflikte mit andern Bauteilen, so gilt die ABE unter Umständen nicht.

Teilegutachten
Ein Teilegutachten kann in unterschiedlicher Form vorliegen. Dabei ist eine bauliche Maßnahme auf Grundlage eines Teilegutachtens (ausgenommen der ABE bzw EG) immer abnehmen zu lassen.

EG-Typgenehmigung
Eine EG-Typgenehmigung ist ähnlich der ABE, besitzt jedoch einen erweiterten Geltungsbereich. Der EG-/ECE-Genehmigung
Dabei steht ECE (großes „E“ in Kreis) für eine Genehmigung vorwiegend in Europa und den Vereinten Nationen. Die EG-Genehmigung (kleines „e“ in Rechteck) bezieht sich lediglich auf Europa.

Ich habe kein Teilegutachten/ keine Typgenehmigung vorliegen, benötige ich nun eine umfangreiche Einzelabnahme?

Entweder besitzt Ihr Anbauteil keinerlei Gutachten, oder Sie haben die nötigen Dokumente nicht vorliegen.
Mit den vorhandenen Informationen, sowie der Kennziffer an dem zu begutachtenden Bauteil, können wir  die nötigen Unterlagen in der uns zur Verfügung stehenden Register nachschlagen.

Gibt es auch dort keinen Eintrag, hilft der Weg über den Hersteller.

Ist das Anbauteil nicht für Ihr Fahrzeug zugelassen, so benötigen Sie eine Einzelabnahme. In welchem Umfang eine solche Untersuchung notwendig ist, kommt immer auf den Einzelfall an.
Wir beraten Sie hierzu gerne!

Was passiert wenn ich mein Fahrzeug trotz Änderung ohne eine Eintragung führe?

Lassen Sie Ihren abnahmepflichtigen Einbau nicht prüfen und ebenfalls nicht durch die Zulassungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen, so erlischt im schlimmsten Fall die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs. Es ist dabei unerheblich, ob die Änderung an Ihrem Fahrzeug generell zulässig ist oder nicht.

Dabei verlieren sie u.U. ebenfalls Ihren Versicherungsschutz.

Die Feinstaubplakette (Schadstoffplakette)

Bei uns bekommen Sie die richtige Plakette für Ihr Fahrzeug.

Die 2008 eingeführte Feinstauibplakette wird benötigt, wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten. Dazu muss das Kennzeichen der Plakette mit dem Ihres Fahrzeugs übereinstimmen. Außerdem muss die Feinstaubplakette in der unteren rechten Ecke Ihrer Windschutzscheibe angebracht sein. Welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt und ob Sie Ihr Fahrzeug aufrüsten können, erfahren SIe bei uns oder auf der Homepage der GTÜ.

Benzin, Diesel, Elektrik und Co. sind längst nicht die einzigen Treibstoffe moderner Fahrzeuge. Flüssiggas ist im Vergleich zum Elektroantrieb einfach und kostengünstig nachzurüsten. Da das Treibstoffsystem der Gasanlage, unter Anderem, hohen Betriebsdrücken standhalten muss, ist eine regelmäßige Prüfung notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Prüfingenieur untersucht Ihre professionell eingebaute Gasanlage bei der nächsten Hauptuntersuchung gleich mit.

Gasprüfung

Wir führen die Gasprüfung (GSP / GAP / GWP) an Ihrem Gasgetriebenen Fahrzeug durch.